gruselig… traurig… sofort unsere politiker hinschicken. die sollen endlich vor den lobbyisten die ohren verschließen und eine tatsächliche reform machen.
Ja, schockierend, nicht wahr?
Hm, meinst Du, das ist mit „unseren“ Politikern möglich? Ich sehe
da ziemlich dunkel.
Teile davon haben wir hier ja inzwischen auch schon wieder. Menschen, denen man ihr Geld oder nicht Geld am Zustand ihrer Zähne oder der Qualität ihrer Brille ansehen kann.
Auch wenn das sicher nicht immer das schlimmste an Nicht-, bzw. Unterversorgung ist, ist es insofern gruselig, weil es sich nicht verbergen lässt und tendenziell stigmatisiert.
Ja, diese Zuzahlungsgeschichten sind eine Sache. Eine andere ist der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen seit der Gesundheitsreform erheben dürfen.
Noch hält er sich in Grenzen, dieser Zusatzbeitrag – aber wird das so bleiben? Wie sieht das in der nächsten Legislaturperiode aus? Oder vielleicht erst in der übernächsten?
Es wird ein schleichender Prozess sein, aber irgendwann werden wir da schon ankommen, wo der große Bruder USA schon ist.
OK, ich hab lang überlegt, weil es etwas speziell ist, aber ich schreibs jetzt einfach mal, weil es zum Beitrag passt.
Als Selbständiger ist man hier in Deutschland in der Regel privat versichert. Wenn man dann in die Insolvenz gehen muss, hat man keine Möglichkeit, in die gesetzliche Versicherung (zurück) zu gehen.
Die Basistarife (!) der PKV jedoch liegen um die 560 (!) Euro. Davon wird einem bei „Hilfebedürftigkeit“ die Hälfte erlassen. Bleiben also rund 280 Euro (zzgl. Pflegeversicherung also etwa 310 Euro), die man zu zahlen hat. Die ARGE (man wird als insolventer Unternehmer sofort Hartz IV – Empfänger) übernimmt allerdings nur etwa 150 Euro dieser Kosten. Es bleibt also eine Differenz von ca. 160 Euro, die von der Grundsicherung von 359 Euro zu bezahlen sind.
Andrerseits gibt es in Deutschland Versicherungspflicht, d.h. nicht versichert sein ist eine Straftat.
Ist das WIRKLICH noch SO weit entfernt vom Land der unbegrenzten Möglichkeiten?
Ja, das was Du da beschreibst ist hochgradig ungerecht – auf der anderen Seite muss man als Selbständiger in dem Moment, in dem man wieder als Arbeitnehmer tätig wird, sich für drei Jahre zwangsweise gesetzlich versichern und zwar egal, wieviel man verdient und ob man bereits vorher und auch hinterher über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (mir passiert). Auch diese „Einzelfälle“ sind ein Indiz für die Richtung in die wir steuern. Es ist eigentlich nur noch die Anzahl derer, die bei diesem System hinten runter fallen, die uns von denen dort drüben unterscheidet.
6 Antworten zu “Nach amerikanischem Vorbild”
gruselig… traurig… sofort unsere politiker hinschicken. die sollen endlich vor den lobbyisten die ohren verschließen und eine tatsächliche reform machen.
Ja, schockierend, nicht wahr?
Hm, meinst Du, das ist mit „unseren“ Politikern möglich? Ich sehe
da ziemlich dunkel.
Teile davon haben wir hier ja inzwischen auch schon wieder. Menschen, denen man ihr Geld oder nicht Geld am Zustand ihrer Zähne oder der Qualität ihrer Brille ansehen kann.
Auch wenn das sicher nicht immer das schlimmste an Nicht-, bzw. Unterversorgung ist, ist es insofern gruselig, weil es sich nicht verbergen lässt und tendenziell stigmatisiert.
Ja, diese Zuzahlungsgeschichten sind eine Sache. Eine andere ist der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen seit der Gesundheitsreform erheben dürfen.
Noch hält er sich in Grenzen, dieser Zusatzbeitrag – aber wird das so bleiben? Wie sieht das in der nächsten Legislaturperiode aus? Oder vielleicht erst in der übernächsten?
Es wird ein schleichender Prozess sein, aber irgendwann werden wir da schon ankommen, wo der große Bruder USA schon ist.
OK, ich hab lang überlegt, weil es etwas speziell ist, aber ich schreibs jetzt einfach mal, weil es zum Beitrag passt.
Als Selbständiger ist man hier in Deutschland in der Regel privat versichert. Wenn man dann in die Insolvenz gehen muss, hat man keine Möglichkeit, in die gesetzliche Versicherung (zurück) zu gehen.
Die Basistarife (!) der PKV jedoch liegen um die 560 (!) Euro. Davon wird einem bei „Hilfebedürftigkeit“ die Hälfte erlassen. Bleiben also rund 280 Euro (zzgl. Pflegeversicherung also etwa 310 Euro), die man zu zahlen hat. Die ARGE (man wird als insolventer Unternehmer sofort Hartz IV – Empfänger) übernimmt allerdings nur etwa 150 Euro dieser Kosten. Es bleibt also eine Differenz von ca. 160 Euro, die von der Grundsicherung von 359 Euro zu bezahlen sind.
Andrerseits gibt es in Deutschland Versicherungspflicht, d.h. nicht versichert sein ist eine Straftat.
Ist das WIRKLICH noch SO weit entfernt vom Land der unbegrenzten Möglichkeiten?
Ja, das was Du da beschreibst ist hochgradig ungerecht – auf der anderen Seite muss man als Selbständiger in dem Moment, in dem man wieder als Arbeitnehmer tätig wird, sich für drei Jahre zwangsweise gesetzlich versichern und zwar egal, wieviel man verdient und ob man bereits vorher und auch hinterher über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (mir passiert). Auch diese „Einzelfälle“ sind ein Indiz für die Richtung in die wir steuern. Es ist eigentlich nur noch die Anzahl derer, die bei diesem System hinten runter fallen, die uns von denen dort drüben unterscheidet.